Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) / Sofortiges Verbot von Feuerwerk

27.07.2022

Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.

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