Leitbild der Gemeinde

Seit dem Jahr 2009 besitzt die Gemeinde Moosleerau ein Leitbild. Dieses wird vom Gemeinderat mindestens jährlich einmal überprüft und aktualisiert.

Warum ein Leitbild?

  • Die Entwicklung eines Gemeinwesens betrifft alle seine Mitglieder und darf nicht dem Zufall überlassen bleiben. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und
    ökologische Aspekte beeinflussen zunehmend unseren Handlungsspielraum. Behörde und Bevölkerung haben sich deshalb damit auseinanderzusetzen. Im Leitbild soll aufgezeigt werden, in welchen Bereichen wir uns entwickeln und verändern wollen. Das Leitbild hält die Vorstellungen an die
    Zukunft fest.
  • Das Leitbild soll die politischen Perspektiven offen darlegen und die Diskussion darüber anregen.
  • Das Leitbild soll die heutige und zukünftige Behörde im empfehlenden Sinn begleiten und zu weitsichtigem Handeln in Politik und Verwaltung führen,
    dies zum Wohle der Allgemeinheit. Es bildet die politische Richtschnur für die nächsten Jahre.
  • Die vom Gemeinderat jährlich festgelegten Ziele, Massnahmen und Prioritäten stützen sich auf das Leitbild ab.
    Aufbau des Leitbildes
  • Oberstes Ziel der Entwicklung soll die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität sein. Diese ist abhängig von der Ausgestaltung der einzelnen Lebensbereiche.
  • Entsprechend der persönlichen Ansichten sind Zielsetzung und Gewichtung sehr unterschiedlich.
  • Folgende Bereiche finden im Leitbild Erwähnung:
  1. Dorfstruktur, Raumplanung, Wohnen und Arbeiten
  2. Bildung, Kultur, Freizeit, Sport
  3. Soziales, Gesundheit
  4. Versorgung, Entsorgung
  5. Umweltschutz, Verkehr
  6. Sicherheit, Verwaltung, Behörde
  7. Finanzen
  8. Ortsbürgergemeinde, Forst

Vorstellungen zu den einzelnen Bereichen

1. Dorfstruktur, Raumplanung, Wohnen und Arbeiten

1.1 Dorfstruktur

  • Die Eigenart des dörflichen Zusammenlebens und die intakte Dorfgemeinschaft sollen gewahrt bleiben.
  • Die Bevölkerung wird durch eine offene und transparente Informationspolitik, die Organisation von Anlässen und die Einladung zur Abgabe von Stellungnahmen zur Mitgestaltung angeregt. Dadurch soll die Identifikation der Einwohner mit dem Dorf gefördert werden. Als Forum dafür bieten sich die
    Gemeindeversammlung, Dorfvereine, politische Parteien und kulturelle Vereinigungen an. Die erforderliche Infrastruktur soll den Vereinen und den
    Kultur fördernden Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Neuzuzügern sollen Möglichkeiten geboten werden, sich ins Dorfleben integrieren zu
    können.

1.2 Raumplanung / Wohnen

  • Der dörfliche Charakter und die Eigenart des Dorfes sollen beibehalten werden. Dem Baustil des Zeitgeistes verschliessen wir uns nicht. Moosleerau
    soll sich entwickeln.
  • Erschliessungs- und Gestaltungspläne sind durch die Gemeinde zeitgerecht zu veranlassen.
  • Unter Berücksichtigung der bestehenden und der realisierbaren (finanzierbaren) Infrastruktur soll ein kontrolliertes und gestaffeltes Wachstum stattfinden. Mittelfristig wird eine Bevölkerungszahl von ca. 1'100 Einwohnern angestrebt. Die raumplanerischen Voraussetzungen sind möglichst mittels Eintrag im Regionalen Entwicklungskonzept REK sicherzustellen.
  • Die hohe Wohnqualität ist durch die Erhaltung der Erholungsräume sicherzustellen und dauerhaft zu schützen. Der Boden soll auch durch eine verdichtete Bauweise haushälterisch genutzt werden.
  • Die Werterhaltung von Gemeindeliegenschaften ist durch ein Bau- und Sanierungsprogramm sicherzustellen und das Ergebnis ist in das Erschliessungsprogramm sowie in den Finanzplan einfliessen zu lassen.
  • Der Gemeinderat sorgt für Moosleerau einerseits als Wohn- und Lebensraum, andererseits als Ort der Erholung und der verschiedenen Freizeitaktivitäten für ein adäquates Marketing (z.B. über den Regionalverband und Aargau Tourismus). Die dafür notwendigen Finanzmittel sind bereitzustellen.
    Daneben setzt sich die Gemeindebehörde via den Regionalverband für die Wirtschaftsförderung ein, sodass sich in Moosleerau neues Gewerbe ansiedeln bzw. das bestehende Gewerbe prosperieren kann.

1.3 Familien

  • Die Gemeinde fördert im Rahmen des Kinderbetreuungsgesetzes und des Kinderbetreuungsreglements die Möglichkeiten, um Familie und Beruf mit Hilfe
    von familienexternen Betreuungsformen zu stärken.

1.4 Arbeiten

Das Verhältnis der Arbeitsplätz zur berufstätigen Bevölkerung soll durch die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben verbessert werden.
Dem Gewerbe ist der erforderliche Raum zur Verfügung zu stellen und Bauland in den dafür vorgesehenen Zonen zu sichern. Die Ansiedlung von Industrie ist nicht prioritäres Ziel. Geeignetes Kulturland für landwirtschaftliche Zwecke soll dafür erhalten bleiben.

2. Bildung, Kultur, Freizeit, Sport

2.1 Bildung

  • Der benötigte Schulraum wird in der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
  • Die Kreisschule Leerau (Gemeinden Moosleerau und Kirchleerau) soll erhalten bleiben. Die Oberstufe wird im Verbund mit den Nachbargemeinden
    geführt.
  • Das angestrebte Wachstum sollte einen Turn- und/oder Mehrzweckhallen-Erweiterungsbau nicht erforderlich machen.

2.2 Kultur

  • Das Gemeinwesen stellt die finanzielle Unterstützung kultureller Institutionen mit dörflicher und regionaler Bedeutung im Rahmen seiner Möglichkeiten
    sicher (Dorfvereine, kulturelle Anlässe).
  • Das kulturelle Leben im Dorf soll durch geeignete Rahmenbedingungen (z.B. Infrastruktur) gefördert werden.
  • Kulturelle Anlässe von kommunaler Bedeutung sollten im Einzelfall nach Möglichkeit finanziell unterstützt werden.
  • Mittelfristig ist die Gründung einer Kulturkommission anzustreben.

2.3 Freizeit / Sport

  • Die bestehenden Sportinfrastrukturen stehen primär der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung und sollen in gutem Zustand erhalten bleiben. Dazu sind die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Die Eigeninitiative von Privaten oder Vereinen für sportliche Aktivitäten kann durch die Gemeinde gefördert und nach Möglichkeit finanziell unterstützt
    werden.
  • Sportmöglichkeiten im regionalen Bereich werden nach Möglichkeit finanziell unterstützt.
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche wird unterstützt.
  • Für die Schiesspflichtigen - sofern ein Bedürfnis nachgewiesen ist, auch für Sportschützen - ist die bestehende Schiessgelegenheit zu erhalten. Die
    erforderlichen finanziellen Mittel sind sicherzustellen.
  • Der Wald soll auch der Erholung dienen. Erholungsanlagen und –einrichtungen werden nach Möglichkeit finanziell unterstützt.

3. Soziales / Gesundheit

  • Die Sozialen Aufgaben und Verantwortungen im Dorf werden wahrgenommen. Die Gemeinde beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
    an den kantonalen Sozialaufgaben. Dafür sind die personellen, finanziellen und räumlichen Mittel sicherzustellen.
  • Regionale Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich (Suchtprävention, Jugend- und Familienberatung, Spitäler, Spitex etc.) werden finanziell
    unterstützt.
  • Die private Initiative in der Kranken- und Altersbetreuung wird nach Möglichkeit unterstützt.
  • Für die Kranken- und Altersfürsorge sind die erforderlichen Räumlichkeiten in Regionalen Alterszentren zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren.
  • Die Aufgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich können in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden sichergestellt werden.

4. Versorgung, Entsorgung

4.1 Wasserversorgung

  • Die Versorgung mit qualitativ gutem Trinkwasser in genügender Menge ist durch den Wasserankauf in Kirchleerau und bei der REWA Oberes Suhrental langfristig sicherzustellen.
  • Bei eigenem Wasserüberschuss ist ein Verkauf an Kirchleerau, die REWA oder die Gemeinden Reitnau und Attelwil durch das vorhandene Leitungsnetz möglich.
  • Auf dem Gemeindegebiet von Moosleerau gefasstes eigenes Quellwasser ist via UV-Entkeimungsanlage ins öffentliche Leitungsnetz einzuspeisen.
  • Durch Überwachung des Leitungsnetzes mittels Leck-Kontroll-System sind Wasserverluste frühzeitig festzustellen. Bei grossen Wasserverlusten sind
    Leitungsstränge zu ersetzen.
  • Die Wasserleitungspläne werden auf CAD-Basis erstellt. Aufgrund dieser Wasserleitungspläne sollen die Leitungsnetze systematisch revidiert werden.
  • Die erforderlichen finanziellen Mittel sind durch entsprechende Tarifgestaltung sicherzustellen.

4.2 Elektrizitätsversorgung

  • Die Versorgung mit elektrischer Energie wird durch die Vergabe einer entsprechenden Konzession an die Eniwa AG Buchs sichergestellt.

4.3 Güter des täglichen Gebrauchs

  • Die Versorgungsstruktur soll den Einkauf der Güter des täglichen Gebrauchs sicherstellen. Die Gemeinde schafft günstige Rahmenbedingungen für
    Privatinitiative.
  • Im Dorf sollen keine grossflächigen Einkaufszentren entstehen.

4.4 Abwasserentsorgung

  • Die Entsorgung und Klärung des Schmutzwassers erfolgt, nach Möglichkeit im Trennsystem, in der regionalen Kläranlage (ARA) Reitnau-MoosleerauAttelwil.
  • Der Kanalisationshauptstrang des Abwasserverbands und das kommunale Kanalisationsnetz sollen bedarfsgerecht unterhalten und bei Bedarf entsprechend den Vorgaben der Generellen Entwässerungsplanung saniert werden. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind durch entsprechende Benützungsgebühren sicherzustellen.
  • Die Kanalisationsleitungspläne sind auf CAD-Basis zu erstellen.

4.5 Abfallbeseitigung

  • Die Bevölkerung soll zur Abfallvermeidung motiviert werden.
  • Anfallende Abfälle sind getrennt zu sammeln. Dazu stellt die Gemeinde die erforderlichen Behältnisse am zentralen Entsorgungsplatz zur Verfügung
    und/oder lässt den Entsorgungsplatz durch eine Drittfirma bewirtschaften.
  • Der anfallende Hauskehricht wird mindestens alle zwei Wochen in gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken eingesammelt und der Verbrennungsanlage
    zugeführt.
  • Periodisch wird durch die Gemeinde ein gebührenpflichtiger Häckseldienst angeboten.
  • Das Verursacherprinzip ist konsequent und in allen Bereichen durchzusetzen.

5. Umweltschutz / Verkehr

5.1 Gewässerschutz, Melioration / Luftreinhaltung

  • Die Bewohner sollen durch entsprechende Informationen vermehrt für Umweltprobleme sensibilisiert werden.
  • Die Oberflächenentwässerung ist laufend zu verbessern. Meteorwasser soll durch Versickerung direkt dem Grundwasser zurückgeführt und nicht der
    Kanalisation zugeführt werden (Anreicherung des Grundwassers).
  • Nach Möglichkeit sollen Bäche offen gelegt und Versickerungsgebiete ausgeschieden werden.
  • Die moderne Melioration soll kurzfristig begonnen und mittelfristig umgesetzt werden.
  • Die Suhrelandschaft sollen geschützt und gepflegt werden und erhalten bleiben.
  • Die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung sind einzuhalten und zu kontrollieren. Die Gemeinde beauftragt Private mit der Durchführung der kostenpflichtigen Oel- und Holzfeuerungskontrolle.
  • Die Gemeinde schafft günstige Rahmenbedingungen für Alternativ-Heizungen und unterstützt bauliche Massnahmen zur Emissionsverminderung.
  • Ist eine Versickerung impraktikabel, ist nach Möglichkeit ein Trennsystem (Sauberwasser/Schmutzwasser) anzustreben.

5.2 Verkehr

  • Kantons-, Gemeinde- und Quartierstrassen genügen dem Verkehrsaufkommen. Für Unterhalt und notwenige Sanierungen sind die finanziellen Mittel
    zur Verfügung zu stellen. - Der öffentliche Verkehr soll in Absprache mit den Nachbargemeinden (Regionalverband Suhrental) gefördert werden.
  • Die bestehenden Busverbindungen nach Schöftland und Triengen-Sursee sind beizubehalten und möglichst attraktiv zu gestalten. Bei Bedarf sind
    Frequenzanpassungen zu prüfen.
  • Für den Durchgangsverkehr auf der stark befahrenen Kantonsstrasse 108 soll kein Quartierschleichverkehr geschaffen werden. Eine Umfahrungsstrasse muss regional zum Thema gemacht werden.
  • Die Schulwegsicherheit (für Fussgänger und Fahrradbenützer) ist regelmässig zu überprüfen, nötigenfalls unter Beizug einer neutralen Fachberatungsorganisation. Festgestellte Schwachstellen sind zu eliminieren und die dafür notwendigen Geldmittel sind zur Verfügung zu stellen.

6. Sicherheit, Verwaltung und Behörde

6.1 Sicherheit

  • Eine weitere Zentralisierung / ein weiterer Zusammenschluss der Feuerwehr Leerau mit Feuerwehren von Nachbargemeinden ist periodisch auf ihre
    Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.
  • Die Feuerwehr soll auf zweckmässigem technischem Stand gehalten werden, der den Anforderungen der Grössenklasseneinteilung gemäss Aargauischer Gebäudeversicherung entspricht.
  • Die kommunalen Polizeiaufgaben werden derzeit mittels Beteiligung an der Regionalpolizei Zofingen erfüllt.
  • Zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen und Vorkommnisse zeichnet das Regionale Führungsorgan der Bevölkerungsschutzorganisation SuhrentalUerkental verantwortlich.
  • Zivilschutzaufgaben werden durch die Regionale Bevölkerungsschutzorganisation Suhrental-Uerkental wahrgenommen. Die erforderlichen finanziellen
    Mittel sind bereitzustellen.

6.2 Verwaltung

  • Wir sind bereit, überregionale Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Nachbarn zu lösen.
  • Die Eigenständigkeit der Verwaltung und der behördlichen Institutionen soll beibehalten werden, wobei die Zusammenlegung einzelner Zweige mit den
    Nachbargemeinden im Bedarfsfall auf ihre Zweckmässigkeit hin zu überprüfen ist.
  • Die Verwaltung soll eine bürgernahe Dienstleistung erbringen und dementsprechend dotiert sein.
  • Die Behörde informiert die Bevölkerung offen, zeitgerecht und umfassend durch das gemeindeeigene Informationsblatt und einen stets aktuellen Internetauftritt. Sie veranstaltet bei Bedarf öffentliche Informationsanlässe und führt in regelmässigen Abständen die Jungbürgerfeier und die Waldbereisung und das „Dorfgspröch“, bei Bedarf einen Neuzuzügeranlass durch.
  • Die Kontinuität innerhalb der Behörde soll durch eine geplante, abgestufte Ablösung innerhalb der verschiedenen Gremien gewährleistet werden.

7. Finanzen

  • Die Gemeinde beurteilt die Finanzlage mittels rollender Finanzplanung.
  • Das Einnahmen- und Sparpotential ist periodisch zu überprüfen. Ausgaben sind konsequent auf ihre Notwendigkeit hin zu hinterfragen.
  • Bewilligte Projekte sind zu Ende zu führen.
  • Der Gemeindesteuerfuss soll so festgelegt werden, dass Investitionen, deren Dringlichkeit nachgewiesen ist, zeitgerecht getätigt werden können und
    die Verschuldung so rasch als möglich abgebaut werden kann.

8. Ortsbürgergemeinde, Forst

  • Die Ortsbürgergemeinde als Waldbesitzerin pflegt und bewirtschaftet den Wald und die Erschliessungswege.

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