Finanzverwaltung

Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau

Telefon: 062 738 70 80
Fax: 062 738 70 81
E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch

Die Finanzverwaltung ist für die gesamte Rechnungs- und Buchführung der Gemeinde Moosleerau und der Kreisschule Leerau verantwortlich. Im Weiteren ist sie für die Lohnbuchhaltung und das Versicherungswesen zuständig.

Dienstleistungen

Definitive Steuerrechnung

Für die Steuerveranlagung ist das Regionale Steueramt in Schöftland zuständig. Bei Fragen betreffend die Veranlagung wenden Sie sich bitte an diese Amtsstelle. Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben vor allem dann geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des Kant. Steueramt wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.

Einzahlungsscheine für Steuern (Bestellung)

Sofern Sie Ihre provisorischen Steuern des laufenden Kalenderjahres in Raten bezahlen wollen, stellt Ihnen die Finanzverwaltung gerne die gewünschten Einzahlungsscheine zu.

Einzahlungsscheine am Online-Schalter bestellen

Gebühren für Hauskehricht, Sperrgut (Kleinsperrgut)
Kehrichtmarken Bezug Kosten pro Stück
35-Liter Marken Finanzverwaltung Fr. 3.00
60-Liter Marken Finanzverwaltung Fr. 5.00
110-Liter Marken Finanzverwaltung Fr. 9.00
Containermarken 240 Liter Finanzverwaltung Fr. 20.00
Containermarken 600 Liter Finanzverwaltung Fr. 40.00
Containermarken 800 Liter Finanzverwaltung Fr. 55.00
Inkasso (Steuer)

Das Steuerinkasso wird durch die Finanzverwaltung vorgenommen.

Adresse:

Finanzverwaltung Moosleerau
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau

Kontoauszug über bezahlte Steuern

Der Kontoauszug gibt Auskunft über die Höhe der Steuerrechnung sowie die dafür eingegangen Zahlungen. Gebühr: kostenlos

Kontoauszug am Online-Schalter bestellen

Oranger Einzahlungsschein VESR (Codierter Einzahlungsschein)

Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar bei der Finanzverwaltung per E-Mail angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.

Steuerberechnung

Besuchen Sie das Departement Finanzen und Ressourcen für die Steuerberechnung.

Weiter zu www.ag.ch

Steuerbezug

Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Regionale Steueramt Schöftland zuständig.

Steuerfüsse

2020:

  • 112 % Staat
  • 123 % Gemeinde
  • 23 % Evangelisch-reformierte Kirche
  • 18 % Römisch-katholische Kirche
  • 23 % Christlich-katholische Kirche
Steuern – Termine

Januar / Februar

Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April des laufenden Jahres mit Skonto oder bis 31. Oktober des laufenden Jahres ohne Skonto. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.

Juni

Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Laufend

Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres. Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.

Stundungs- und Ratengesuche

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen konkreten Vorschlag über die Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten sowie Aufschlüsse über das monatliche Budget geben.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zu vollständigen Zahlung geschuldet.

Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.

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