Sozialdienst (Erste Anlaufstelle)

Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau

Telefon: 062 738 70 80
Fax: 062 738 70 81
E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch

Veränderungen im Leben wie eine Trennung oder Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit können Betroffene in eine schwierige Lebenssituation führen. Dem Regionalen Sozialdienst (RSD) sind die Verbandsgemeinden Bottenwil, Hirschthal, Kölliken, Moosleerau, Muhen, Reitnau und Safenwil angeschlossen.

Als Sozialdienst der Gemeinde Moosleerau ist der RSD für die nachstehenden Bereiche zuständig und führt die dafür entsprechenden Dossiers:

  • Alimentenwesen
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Materielle und immaterielle Hilfe
  • Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen

 

Regionaler Sozialdienst
Suhrenmattstrasse 29
5035 Unterentfelden

Telefon: 062 737 44 00
Fax: 062 737 44 19
E-Mail: info@rsd.ag

Der Regionale Sozialdienst im Web

Dienstleistungen

Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt

Die Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt befindet sich in Aarau am Ziegelrain 1. Details über das Angebot dieser Institution sowie über das Vorgehen von Betroffenen entnehmen Sie bitte der

Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt im Web

Bevorschussung Alimente (Unterhaltsbeiträge)

Der Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge für Unmündige und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr besteht, wenn die zahlungspflichtige Persone ihren Pflichten nicht oder nicht regelmässig nachkommt und wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht erreicht werden. Basis für die Bevorschussung sind ein Gerichtsurteil oder ein Unterhaltsvertrag sowie Angaben über die Einkommens- und Vermögenssituation. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den beiden folgenden Links.

Weitere Informationen

Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sowie Verordnung zum Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPV) im Web

Gesetzliche Sozialhilfe

Grundsatz

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen und Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde. Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien. Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.

Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:

  • Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)
  • Wohnkosten
  • Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)
  • Individuelle situationsbedingte Leistungen
  • Erwerbsunkosten, Kosten für Fremdbetreuung von Kindern.

Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen. Wer mit seinen eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht erreicht, hat grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe.

Wie gehen sie vor, wenn sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?

Melden sie sich persönlich bei der Gemeindekanzlei. Dort wird man Sie über die notwendigen Formalitäten informieren und mit Ihnen einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation beim Regionalen Sozialdienst Kölliken vereinbaren.

Wo finden sie weitere Informationen?

Der Beobachter hat in seiner Broschüre "Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe" Rechte und Pflichten, Berechnungsbeispiele sowie wichtige Informationen und Adressen zusammengefasst. Diese Broschüre kann beim Beobachter bezogen werden.

Webseite des Magazin Beobachter

Weitere Informationen zu Sozialhilfebestimmungen und Rechtsfragen bietet auch die Internetseite der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unter www.skos.ch.

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