Initiative und Referendum
Initiative und Referendum
Die direkte Demokratie ist ein zentrales Element des politischen Systems im Kanton Aargau. Auf Gemeindeebene stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Initiative und dem Referendum zwei wichtige Instrumente zur Verfügung, um aktiv Einfluss auf politische Entscheide zu nehmen.
Die Gemeindeinitiative
Mit einer Gemeindeinitiative können stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner verlangen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Anliegen befasst. Die Initiative kann sich zum Beispiel auf ein neues Reglement, eine Änderung bestehender Vorschriften oder auf einen konkreten Auftrag an den Gemeinderat beziehen.
Im Kanton Aargau ist die Anzahl der benötigten Unterschriften sowie die Frist zur Einreichung in der kantonalen Gesetzgebung geregelt und wird durch das jeweilige Gemeinderecht konkretisiert. Nach der Einreichung prüft der Gemeinderat die Initiative auf ihre Gültigkeit. Ist sie gültig, wird sie entweder der Gemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung unterbreitet, je nach Gemeindeorganisation.
Das Gemeindereferendum
Das Referendum ermöglicht es den Stimmberechtigten, einen bereits gefassten Beschluss der Gemeinde zur Abstimmung zu bringen.
Wird innerhalb der gesetzlichen Frist die erforderliche Anzahl Unterschriften gesammelt, kommt der entsprechende Beschluss vors Volk. Ohne zustande gekommenes Referendum tritt der Beschluss nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft.