Intro
Bauverwaltung
Regionale Bauverwaltung
Dorfstrasse 1
Valiant Bankgebäude - Postfach 35
5040 Schöftland
Für Moosleerau zuständig: Herr André Wildemann
Telefon: 062 739 12 50
E-Mail: bauverwaltung@schoeftland.ch
Website: schoeftland.ch/aemter
Regionale Bauverwaltung
Dorfstrasse 1
Valiant Bankgebäude - Postfach 35
5040 Schöftland
Für Moosleerau zuständig: Herr André Wildemann
Telefon: 062 739 12 50
E-Mail: bauverwaltung@schoeftland.ch
Website: schoeftland.ch/aemter
Geographische Daten können unter dem nachfolgenden Link der Abteilung für Raumplanung des Kantons Aargau abgerufen werden.
Geographische Daten können unter dem nachfolgenden Link der Abteilung für Raumplanung des Kantons Aargau abgerufen werden.
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Moosleerau können Sie unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei beziehen. Hinsichtlich der Zonierung und zu den Bauvorschriften gibt Ihnen die Bauverwaltung gern Auskunft.
Bau- und Nutzungsordnung sowie den zugehörigen Zonenplan finden Sie in unserem Online-Schalter.
E-Mail Bauverwaltung: bauverwaltung@schoeftland.ch
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Moosleerau können Sie unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei beziehen. Hinsichtlich der Zonierung und zu den Bauvorschriften gibt Ihnen die Bauverwaltung gern Auskunft.
Bau- und Nutzungsordnung sowie den zugehörigen Zonenplan finden Sie in unserem Online-Schalter.
E-Mail Bauverwaltung: bauverwaltung@schoeftland.ch
Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der Bauverwaltung abzuklären.
Im neuen Jahr 2026 wird das Baugesuchsverfahren grundlegend modernisiert. Alle Baugesuche, welche bei der Regionalen Bauverwaltung und den betreuten Aussengemeinden eingereicht werden möchten, müssen mit der digitalen Baugesuchsabwicklung eBau erfolgen.
Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto auf ag.ch. Weitere Informationen zur Registrierung eines Nutzerkontos und zum Smart Service Portal finden Sie hier.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.
§ 59 BauG
§ 30 ABauV
1. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet:
2. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, in den Bauzonen:
3. Die Errichtung von baubewilligungsbefreiten Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen; davon ausgenommen sind temporäre Strassenreklamen (Abs. 2 lit. f), die gemäss der Richtlinie aufgestellt werden.
4. Eine Nutzung , die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Nutzung nur kurz dauert.
Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der Bauverwaltung abzuklären.
Im neuen Jahr 2026 wird das Baugesuchsverfahren grundlegend modernisiert. Alle Baugesuche, welche bei der Regionalen Bauverwaltung und den betreuten Aussengemeinden eingereicht werden möchten, müssen mit der digitalen Baugesuchsabwicklung eBau erfolgen.
Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto auf ag.ch. Weitere Informationen zur Registrierung eines Nutzerkontos und zum Smart Service Portal finden Sie hier.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.
§ 59 BauG
§ 30 ABauV
1. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet:
2. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, in den Bauzonen:
3. Die Errichtung von baubewilligungsbefreiten Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen; davon ausgenommen sind temporäre Strassenreklamen (Abs. 2 lit. f), die gemäss der Richtlinie aufgestellt werden.
4. Eine Nutzung , die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Nutzung nur kurz dauert.
Die publizierten Bauvorhaben können während der 30-tägigen Auflagefrist vor Ort auf der Gemeinde oder bequem von Zuhause aus im eBau-Portal des Kantons Aargau eingesehen werden.
Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto auf ag.ch. Weitere Informationen zur Registrierung eines Nutzerkontos und zum Smart Service Portal finden Sie hier.
Die publizierten Bauvorhaben können während der 30-tägigen Auflagefrist vor Ort auf der Gemeinde oder bequem von Zuhause aus im eBau-Portal des Kantons Aargau eingesehen werden.
Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto auf ag.ch. Weitere Informationen zur Registrierung eines Nutzerkontos und zum Smart Service Portal finden Sie hier.
| Onlinedienst | Wer | Telefon | ||
| AGV-Formular Brandschutz | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Baugesuchsverfahren, Unterschriftenblatt vereinfachtes Verfahren | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Baugesuchsverfahren; Einreichen Digital | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Baugesuchsverfahren; Publikation (öffentliche Auflage) | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bauordnung: Baugebührenreglement | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bauzonenplan vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Energienachweise | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Erdbebensicherheit - Formular Neu- und Erweiterungsbauten | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Erdwärmenutzung Gesuchsformulare | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Kulturlandplan vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Lärmschutznachweis für Luft/Wasserwärmepumpen | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Publikation (öffentliche Auflage) im Baugesuchsverfahren | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Solaranlagen - Formular zur Erfassung und Meldung | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Zonenplan | Bauverwaltung | 062 739 12 50 |