Termine
Termine
Abstimmungstermine 2026
08. März 2026
Vorlage 1: Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
Vorlage 2: Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)"
Vorlage 3: Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
Vorlage 4: Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024
Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024
14. Juni 2026
27. September 2026
29. November 2026
Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 21. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Jährliche Abstimmungstermine bis 2040 sind ersichtlich unter www.admin.ch
Oeffnungszeiten
Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr
Urnenstandort: Gemeindeverwaltung
Die Urne wird jeweils auch vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.
Resultate
Resultate
Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt, unter News/Informationen veröffentlicht und in der Zeitung publiziert. Die Resultate auf Bundesebene und des Kantons finden Sie unter www.admin.ch und unter www.ag.ch.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
Briefliche Stimmabgabe
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.
Auskünfte gibt die Gemeindekanzlei.
Initiative und Referendum
Initiative und Referendum
Die direkte Demokratie ist ein zentrales Element des politischen Systems im Kanton Aargau. Auf Gemeindeebene stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Initiative und dem Referendum zwei wichtige Instrumente zur Verfügung, um aktiv Einfluss auf politische Entscheide zu nehmen.
Die Gemeindeinitiative
Mit einer Gemeindeinitiative können stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner verlangen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Anliegen befasst. Die Initiative kann sich zum Beispiel auf ein neues Reglement, eine Änderung bestehender Vorschriften oder auf einen konkreten Auftrag an den Gemeinderat beziehen.
Im Kanton Aargau ist die Anzahl der benötigten Unterschriften sowie die Frist zur Einreichung in der kantonalen Gesetzgebung geregelt und wird durch das jeweilige Gemeinderecht konkretisiert. Nach der Einreichung prüft der Gemeinderat die Initiative auf ihre Gültigkeit. Ist sie gültig, wird sie entweder der Gemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung unterbreitet, je nach Gemeindeorganisation.
Das Gemeindereferendum
Das Referendum ermöglicht es den Stimmberechtigten, einen bereits gefassten Beschluss der Gemeinde zur Abstimmung zu bringen.
Wird innerhalb der gesetzlichen Frist die erforderliche Anzahl Unterschriften gesammelt, kommt der entsprechende Beschluss vors Volk. Ohne zustande gekommenes Referendum tritt der Beschluss nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft.