16.09.2026
Aufhebung des bedingten Feuerverbots
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Die Bodenmessdaten weisen wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Aus diesem Grund gilt neu das Merkblatt zur Gefahrenstufe 3 mit einem bedingten Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) bis auf Widerruf.